Sondereigentumsverwaltung
Nutzen Sie ihre Eigentumswohnung nicht selbst. Dann können Sie uns auch gerne mit der Verwaltung Ihres Sondereigentums beauftragen. Die Verwaltung des Sondereigentums kann auch unabhängig von der Beauftragung der Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum erfolgen. Das heißt Sie müssen nicht zwingend Kunde im Rahmen einer WEG-Verwaltung sein.
Der Umfang der Sondereigentumsverwaltung beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung, einen Komplettservice als auch Teile der auszuführenden Aufgaben die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung des Sondereigentums und dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehören.
Bezüglich Ihres Mietverhältnisses kann dies z.B. bedeuten:
Variante A
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Erstellung der Nebenkostenabrechnung
Variante B
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Erstellung der Nebenkostenabrechnung
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Mietinkasso und konsequentes Mahnwesen
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Bearbeiten von Anliegen und Wünschen des Mieters
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Bei Kündigung des Mietverhältnisses:
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Abwicklung des Mietvertrages
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Kautionsabrechnung
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Kontrolle der evtl. vereinbarten Renovierungen
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Abschluss eines rechtssicheren Mietvertrages
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Vermietung der Wohneinheiten zu marktgerechten bzw. preisrechtlich zulässigen Mieten
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Bonitätscheck
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Prüfung möglicher Mietpreiserhöhung
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Begleitung evtl. Rechtsstreitigkeiten …







